Mittwoch, 26. Februar 2020

An den Mörder von Hanau


Hätten unsere „Qualitätsmedien“ Sie – eine andere ethnische Abstammung, Religion oder Hautfarbe vorausgesetzt – vielleicht zum „psychisch kranken Einzeltäter“ abgestempelt, samt Prädikat „terroristischer Hintergrund ausgeschlossen“?

Hört man aus gewissen Kreisen nicht sogar ein erleichtertes Aufatmen, dass – nach Halle und zufällig wieder kurz vor einer Wahl – nochmals ein „schon länger hier Lebender“ ein solch abscheuliches Verbrechen beging?

Schwere Gewalttaten scheinen – allerdings nur in Deutschland seit 2015 – einem sonderbaren Muster zu folgen:

Fallen Menschen mit Migrationshintergrund einem gebürtigen weißen (dunkel)deutschen Täter zum Opfer, handelt es sich ausnahmslos um den Teil einer „rechtsextremen Terrorwelle“, gefördert von „geistigen Brandstiftern“ der Partei, die in Thüringen den „falschen“ Kandidaten wählte.

Umgekehrt hören wir auffallend oft von „psychisch labilen“ Einzeltätern mit „rein persönlichen“ Motiven, deren Herkunft und Religion „absolut nichts“ mit den Verbrechen zu tun haben – allein die Erwähnung der Nationalität steht unter Rassismus-Verdacht.

Während uns schreckliche Taten – wie z.B. in Hanau – mit Entsetzen, Sprachlosigkeit, Angst und auch Wut erfüllen, scheinen viele Politiker bestenfalls Krokodilstränen zu vergießen.

Wo war die Trauerkundgebung für die bestialisch ermordete Mia aus Kandel? Wo die Schweigeminute für den im Frankfurter Hauptbahnhof vor den ICE gestoßenen Achtjährigen?

Wo blieben die finanziellen Soforthilfen für die Hinterbliebenen des Breitscheidplatz-Attentats? Wo hörte man mitfühlende Beileidsworte des – seine Muttersprache verleugnenden – Bundespräsidenten angesichts unzähliger „Bahnhofs-Schubser“, „Schwertmörder“ oder „sexueller Übergriffe mit Todesfolge“?

Darf man um „schon-länger-hier-lebende“ Opfer nicht mehr öffentlich trauern, wenn der Täter einen Migrationshintergrund besitzt? Das wäre ja rassistisch und passt nicht zur bunten Willkommenskultur!

Verweigerte die baden-württembergische Landtagspräsidentin Muhterem Aras eine Schweigeminute für die auf offener Straße geköpfte Limburgerin, weil der Täter ihr muslimischer Glaubensbruder war?

Warum blieben die Angehörigen der Opfer des „Weihnachtsmarkt-Truckers“ Amri selbst auf den Taxikosten zur – ein Jahr! nach der Tat stattfindenden - Gedenkfeier sitzen, während der Staat nach dem Hallenser Amoklauf 350.000 € Entschädigung an 58 Personen zahlte? Gab es dort mehr als zwei Tote oder war die Synagogentür vergoldet?

Ihr

Elmar Gehrke

PS: Erfolgte die Radikalisierung des Hanauer Zehnfachmörders im Elternhaus, weil dessen Vater für die grüne Koboldpartei kandidierte? Ach nein, Sippenhaft gilt ja nur für AfDler…  

1 Kommentar:

  1. Werter Herr Gehrke,

    ich bin ja von Hause aus ein "furchtbarer Jurist" ... aber gerade deshalb noch daran gewöhnt, keine vorschnellen Schuldzuweisungen vorzunehmen oder aufzugreifen. Ich versuche vielmehr immer, selbst nachzudenken und Alles kritisch zu hinterfragen ...

    Das kam zum Thema "Hanau" dabei raus:

    Im Strafrecht gibt es die Figur des sogenannten "mittelbaren Täters", eines Täters also, der am Tatort selbst nicht in Erscheinung tritt und aktiv selber nichts tut. Dafür hat, benutzt und steuert er ein anderen Menschen, das sogenannte "absichtslos dolose Werkzeug", also jemanden, der selbst gar nicht weiß, was er da genau tut und dass er in Wahrheit etwas Strafbares tut ... (also einen Geisteskranken etwa)

    Sorry, ich denke nur laut ... aber wenn eine Leiche, die geistig gestört- und Amok gelaufen ist, plötzlich 5 Seiten an Text zusätzlich schreibt und veröffentlicht, der (ganz plötzlich) auch noch dazu taugt, den politischen Gegner kurz vor einer Wahl weiter zu stigmatisieren ...
    dann, ja dann sollte man wirklich einmal "in alle nur erdenklichen Richtungen ermitteln" ��

    Ja - und ganz offen gesagt ... wäre ich ein unabhängiger Strafermittler, würde auch ich mich natürlich fragen, wieso die Polizeibehörden diesen "Tobias R." derart schnell als "Schuldigen" identifizieren konnten ��

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