Freitag, 24. Mai 2019

Meißner Wahl-Betrug


eine Einwohnerin der Porzellan-Stadt Meißen staunte beim Öffnen ihrer Briefwahl-Unterlagen nicht schlecht:

Hinter dem AfD-Kandidaten Heiko Weder fanden sich bereits drei Kreuze, quasi „betreutes Wählen“.

Die empörte Bürgerin informierte einen Linken-Stadtrat, der zusammen mit dem Chef eines Lokalsenders (dessen Bruder Vermieter einer Flüchtlingsunterkunft ist) Strafanzeige erstattete.

Wollte ein AfD-begeisterter (und offenbar geistig völlig umnachteter) Rathaus-Mitarbeiter seiner Partei drei zusätzliche Stimmen verschaffen? 

Klar, diese benötigt die Meißner AfD – mit knapp 33 Prozent bei der letzten Bundestags-Wahl – auch ganz dringend…

Oder hat irgendjemand höllische Angst vor einem erneuten fulminanten Wahl-Erfolg der „bösen Rechten“, dass ihm jedes Mittel recht ist?

Sogar die medienwirksame Inszenierung eines vermeintlichen Skandals – rein zufällig nur wenige Tage vor der Wahl?

Die Staatsanwaltschaft dürften folgende Fragen interessieren:

1. Wieso blieb dieser manipulierte Stimmzettel ein Einzelfall?

2. Warum wandte sich die Bürgerin nicht direkt ans Wahlamt oder die Polizei, sondern an einen politischen Gegner der AfD?

3. Gilt das Verbot von „Wahlkabinen-Selfies“ hier nicht? Immerhin veröffentlichten gleich mehrere Zeitungen den möglicherweise manipulierten Stimmzettel.

Logisch denkende Menschen werden die berühmte Frage „Cui bono?“ (lat. „Wem zum Vorteil?“) an der Wahlurne beantworten. Da bin ich mir ganz sicher.

Denn „Betrug am Wähler“ fällt üblicherweise in die Zuständigkeit der Altparteien: Sie tun nach der Wahl das Gegenteil von dem, was sie vorher versprechen.

Ihr

Elmar Gehrke

PS: Als Meißner würde ich Heiko Weder wählen – jetzt erst recht!

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