eine Einwohnerin der Porzellan-Stadt Meißen staunte beim
Öffnen ihrer Briefwahl-Unterlagen nicht schlecht:
Die empörte Bürgerin informierte einen Linken-Stadtrat, der zusammen
mit dem Chef eines Lokalsenders (dessen Bruder Vermieter einer
Flüchtlingsunterkunft ist) Strafanzeige erstattete.
Wollte ein AfD-begeisterter (und offenbar geistig völlig umnachteter)
Rathaus-Mitarbeiter seiner Partei drei zusätzliche Stimmen verschaffen?
Klar, diese
benötigt die Meißner AfD – mit knapp 33 Prozent bei der letzten Bundestags-Wahl
– auch ganz dringend…
Oder hat irgendjemand höllische Angst vor einem erneuten
fulminanten Wahl-Erfolg der „bösen
Rechten“, dass ihm jedes Mittel recht ist?
Sogar die medienwirksame Inszenierung eines vermeintlichen
Skandals – rein zufällig nur wenige Tage vor der Wahl?
Die Staatsanwaltschaft dürften folgende Fragen
interessieren:
1. Wieso blieb dieser manipulierte Stimmzettel ein Einzelfall?
2. Warum wandte sich die Bürgerin nicht direkt ans Wahlamt oder die Polizei, sondern an einen politischen Gegner der AfD?
3. Gilt das Verbot von „Wahlkabinen-Selfies“ hier nicht? Immerhin veröffentlichten gleich mehrere Zeitungen den möglicherweise manipulierten Stimmzettel.
Logisch denkende Menschen werden die berühmte Frage „Cui bono?“ (lat. „Wem zum Vorteil?“) an der Wahlurne beantworten. Da bin ich mir ganz sicher.
Denn „Betrug am
Wähler“ fällt üblicherweise in die Zuständigkeit der Altparteien: Sie tun
nach der Wahl das Gegenteil von dem, was sie vorher versprechen.
Ihr
Elmar Gehrke
PS: Als Meißner würde ich Heiko Weder wählen – jetzt erst recht!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen