Sonntag, 4. August 2019

Kindsmord Frankfurt Hbf


Nein, ich wünsche Ihnen NICHT die Todesstrafe.
Denn für Ihr – an Grausamkeit nicht zu überbietendes – Verbrechen existiert keine gerechte Strafe.
Auch nicht gemäß dem babylonischen Grundsatz „Auge um Auge, Zahn um Zahn“.
Nichts kann die unvorstellbaren Qualen dieser Mutter sühnen:
Selbst in panischer Todesangst, weil von einer „Bestie in Menschengestalt“ aus purer Mordlust auf die Gleise gestoßen, musste sie mit ansehen, wie das eigene Kind vom Zug zermalmt wird.
Darf man dem Täter seine Menschlichkeit absprechen? Oder sein Existenzrecht auf Gottes Erdboden verneinen?
Darf man sich wünschen, dass die „schweren Jungs“ ihm in der Gemeinschafts-Dusche zeigen, wie nachhaltig prickelnd der Slogan „Duschdas – das Dusch Ass“ sein kann?
Darf man ein gutes Gefühl bei der Vorstellung haben, ihn in den tiefsten Kerker zu werfen? In ein dunkles Verließ voller Ungeziefer, wo er nie wieder auch nur einen Sonnenstrahl erblickt?
Aus tiefsten Herzen wünsche ich diesem Kindsmörder:
Wenn es eine höhere Gerechtigkeit gibt, wirst Du für Dein abscheuliches Verbrechen auf ewig in der Hölle schmoren!
Bis dahin sollst Du die Hölle auf Erden erleben! An jedem einzelnen Tag Deines restlichen Lebens!
Ihr
Elmar Gehrke
PS: „Mann in dunkler Kleidung“: Mit dieser, in der Kunst des vorsätzlichen Weglassens glänzenden, anfänglichen Täterbeschreibung bewarb sich der deutsche „Qualitäts-Journalismus“ offenbar um das „Relotius-Verdienstkreuz“.

1 Kommentar:

  1. Warum kann der Tod des Mörders die Schmerzen nur der Mutter nicht lindern?
    Keiner spricht über den VATER, der aber auch sein Kind verloren hat.
    Denkt da auch mal jemand dran? Was ist denn das für eine Männer-Verachtung?

    AntwortenLöschen

NEUER Blog - www.postvongehrke.de

++ ACHTUNG ++  Meine bitterböse Politiksatire finden Sie ab sofort im NEUEN Blog unter dem Link:    postvongehrke.de Folgen Sie mir auch ger...